- Ehrensberg
- Entrischenbrunn
- Feldmühle
- Harres
- Hettenshausen
- Jahnhöhe
- Leiten
- Posthof
- Prambach
- Reisgang
- Schaibmaierhof
- Streitberg
- Washof
- Webling
- Winden
Je nach Regelung in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes können Ortsteile auch Ortsteilvertretungen (Ortschaftsrat, Ortsrat, Ortsbeirat, Dorfvorstand) oder eigene Ortschaftsverwaltungen sowie einen Ortsvorsteher (Dorfvorsteher) oder einen Ortsbürgermeister haben. Hier spricht man dann meist von der Ortschaft (im rechtlichen Sinne).
Die Benennung neuer Ortsteile ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Dabei muss sie verschiedene Stellen (zum Beispiel Archivverwaltung, Statistische Ämter, Post, Vermessungsämter usw.) anhören und darauf achten, dass innerhalb der Gemeinde keine gleichlautenden Ortsteilnamen auftreten.