Der Elternbeirat

In Bayern hat der Elternbeirat im Kindergarten vor allem eine beratende und unterstützende Funktion. Seine Aufgaben sind im Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geregelt.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

 

  • Zusammenarbeit mit der Einrichtung: Der Elternbeirat fördert den Austausch zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Träger.
  • Beratung und Mitsprache: Er wird bei wichtigen Entscheidungen informiert und angehört, z. B. bei pädagogischen Konzepten, Öffnungszeiten oder Gebühren.
  • Interessenvertretung der Eltern: Anliegen, Wünsche und Vorschläge der Eltern werden gebündelt und an die Leitung weitergegeben.
  • Unterstützung von Aktionen: Der Elternbeirat hilft bei Festen, Projekten und Veranstaltungen im Kindergarten.
  • Förderung der Gemeinschaft: Er stärkt das Miteinander innerhalb der Einrichtung.

Wir freuen uns sehr darüber, aus jeder Gruppe zwei Elternteile im Elternbeirat begrüßen zu dürfen und haben somit insgesamt 6 Mitglieder.